Anwälte für Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts und befasst sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Insolvenz des Schuldners.
Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger nicht nachkommen kann, spricht man von Insolvenz. Dieser liegen akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit durch mangelnde Liquidität oder Überschuldung zugrunde.
Wird seitens des Schuldners die Insolvenz angemeldet, so folgt meist ein Insolvenzverfahren. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder eine geordnete Abwicklung der Situation, die bei natürlichen Personen über den Weg der Restschuldbefreiung und bei Unternehmen durch die Auflösung erfolgt.
Rechtsgebiete im Insolvenzrecht
Das umfangreiche Rechtsgebiet des Insolvenzrechts gliedert sich auf in die nachfolgenden Sparten:
1.
Materielles Insolvenzrecht
a) Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
b) Wirkungen der Verfahrenseröffnung
c) Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
d) Sicherung und Verwaltung der Masse
e) Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
f) Abwicklung der Vertragsverhältnisse
g) Insolvenzgläubiger
h) Insolvenzanfechtung
i) Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
j) Steuerrecht in der Insolvenz
k) Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
l) Insolvenzstrafrecht
m) Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts
2.
Insolvenzverfahrensrecht
a) Insolvenzeröffnungsverfahren
b) Regelverfahren
c) Planverfahren
d) Verbraucherinsolvenz
e) Restschuldbefreiungsverfahren
f) Sonderinsolvenzen
3.
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
a) Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
b) Rechnungslegung in der Insolvenz
c) Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplan (Sanierung), der übertragenden Sanierung, der Liquidation.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.